GSP und GAP sind seit dem 01.04.2006 für Kfz Betriebe Pflicht

Nachdem die 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat diese nun am 01.04.2006 in Kraft.

Aufgrund der Neuregelung zur Anerkennung von Werkstätten, die Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durchführen dürfen, müssen alle anerkannten Werkstätten (wie AU- und SP-Werkstätten) ein Qualitätssicherungshandbuch (QS-Handbuch) anlegen.

Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die GAP/GSP Zertifizierung Ihres (zukünftigen) Umrüstberiebes.

Wir, der Autogasumrüstbetrieb AFG Egler im saarländischen Kirkel-Limbach sind selbstverständlich GAP/GSP zertifiziert.

GAP ... GSP .... wo liegt der Unterschied?

Gasanlagen-Umrüstkits nach R115 mit entspr. Gutachten nach R115, welche von einem zertifizierten Umrüster, welcher die GSP (Gassystemprüfung -> Achtung nicht = GAP) durchführen darf, eingebaut wurden müssen nicht mehr vom TÜV abgenommen werden (können aber auf Wunsch trotzdem). In die Papiere (Zulassungsstelle) müssen aber auch die R115-Anlagen weiterhin eingetragen werden.

Die GAP (Gasanlagenprüfung), welche nicht älter als 12 Monate sein darf, müssen zur HU (alle 2 Jahre) alle Umgerüsteten vorlegen - nicht nur Anlagen nach R67, sondern auch die R115.

Gasanlagen-Umrüstkits nach R115 dürfen NUR von einem GSP Zertifizierten Betrieb eingebaut werden.

Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!